Was tue ich, wenn ich die Fahrzeugpapiere verloren habe?

Besonders wenn der Verkauf ansteht, bemerken manche Fahrzeughalter, dass die Fahrzeugpapiere nicht mehr vollständig in ihrem Besitz sind. Oder sie sind gar ganz verschwunden. Da der Verkauf eines Fahrzeugs ohne Papiere nicht zu empfehlen ist, sollte man sofort reagieren. Auch das Fahren des Fahrzeugs ohne gültige Papiere ist, zumindest längere Zeit, nicht zulässig.

Deshalb sind Fahrzeugpapiere so wichtig

Mit dem Kauf eines Fahrzeugs erhält der neue Fahrzeughalter zusammen mit der Zulassung zwei Dokumente. Einerseits erhält er den „kleinen“ Fahrzeugschein. Diesen muss er möglichst immer bei sich tragen , wenn er mit dem Fahrzeug in eine Kontrolle gerät. Dieser Schein weist ihn als Halter aus. Zum anderen bekommt er den Fahrzeugbrief. Ein hochoffizielles Dokument, welches den Halter vor allen Behörden, Banken usw. unmissverständlich als rechtmäßigen Inhaber des Fahrzeugs ausweist. Diesen verwahrt man im Optimalfall in einem sicheren Bankschließfach. Der Fahrzeugschein wird auch als Zulassungsbescheinigung Teil 1 bezeichnet und sollte sich während der Fahrt immer im Fahrzeug befinden.


Die meisten Halter benutzen hierfür die Klemm-Vorrichtung hinter der Fahrer-Sonnenblende. Bei einer Verkehrskontrolle muss der Fahrzeugschein gemeinsam mit dem Führerschein vorgezeigt werden. Unzulässig hingegen ist die Kopie des Fahrzeugscheins. Zum einen wird diese als Ersatz nicht akzeptiert, zum anderen wird teilweise bereits die Kopie, besonders in heutiger hochqualitativer Auflösung, als versuchte Urkundenfälschung geahndet.

Teil 2 der Zulassungsbescheinigung, der Fahrzeugbrief, beinhaltet dieselben Informationen, wie der Fahrzeugschein. Allerdings sind zusätzlich noch alle früheren Halter aufgelistet. Da der Ersatz des Fahrzeugbriefes wesentlich aufwendiger ist als der des Fahrzeugscheins, sollte er sehr sicher verwahrt werden und sich im Gegensatz zum Fahrzeugschein niemals im Auto befinden.

Was ist zu tun, wenn die Papiere weg sind?

Geht der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief verloren, wird ein neuer bei der für Ihren Kreis zuständigen Zulassungsstelle beantragt. Der Verlust kann zum Beispiel bei Umzügen oder Unfällen geschehen, oder er wird sogar gestohlen , zum Beispiel bei einem Einbruch. Die Neubeantragung geschieht ähnlich wie bei einer An- oder Ummeldung oder der Vergabe eines neuen Kennzeichens.

Hierfür sind lediglich der:

  • Personalausweis,
  • der Fahrzeugbrief,
  • der Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung und
  • eine formlose Verlusterklärung

vorzulegen.

Wird der Schein gestohlen, muss zudem eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Ähnlich verhält es sich mit dem Fahrzeugbrief. Auch dieser wird gegen die Vorlage der persönlichen Ausweisdokumente und des Fahrzeugscheins neu ausgestellt.

Und was kostet die Neuausstellung der Fahrzeugpapiere?

Liegen die Kosten für den Schein jedoch bei lediglich 45 Euro, ist man beim Fahrzeugbrief bereits mindestens 58,80€ Euro los. Dazu muss man einen ungleich höheren bürokratischen Aufwand betreiben. Unter anderem muss bei einem Notar eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden, dass der Fahrzeugbrief wirklich verloren wurde. Auch hierfür fallen Kosten an.

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