Ab Oktober 2019 ist es endlich möglich. Das Bundesministerium für Verkehr hat sich nach langen und zähen Verhandlungen und Überlegungen dazu durchgerungen, die An-, Ab- und Ummeldung von Fahrzeugen auch online zu ermöglichen. Damit geht für viele Fahrzeughalter ein ewiger Kampf um Termine und Wartezeiten bei Ämtern mit wenig bürgerfreundlichen Öffnungszeiten zu ende.
Jeder Fahrzeughalter kennt das: Man möchte ein Fahrzeug anmelden und braucht entweder einen Termin oder wartet, laut ADAC im Jahr 2017, durchschnittlich 62 Minuten. Dazu kommt, dass viele Ämter, besonders auf dem Land, in den Abendstunden und am Wochenende geschlossen sind, was für Arbeitnehmer bedeutet, dass man einen Tag Urlaub nehmen musste, um das Fahrzeug anzumelden. Damit soll nun Schluss sein. Das ganze Verfahren ist ab Oktober 2019 auch online möglich. A1A erklärt, was man dazu benötigt und wie das Ganze funktionieren soll.
Online-Verfahren mit hohen Sicherheitshürden
Was auf den ersten Blick furchtbar einfach klingt, bedarf aber einiger strenger Sicherheitsvorkehrungen. Denn bevor man bei i-KFZ, dem Online-Dienst von Ländern, Städten und Kreisen, ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden kann, muss man sich verifizieren. Dies geschieht mit einem Personalausweis mit Online-Funktion und einer PIN im Kartenlesegerät oder über die AusweisApp2. Hiernach muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden. Alle Daten müssen in die Auftragsmaske eingetragen werden, inklusive elektronischer Versicherungsbestätigung. Dann kann man das gewünschte Kennzeichen wählen. Alsdann muss die Bezahlmethode gewählt werden (SEPA Lastschrift oder Online-Sofortüberweisung) und der Antrag wird von einem Sachbearbeiter geprüft. Die Dokumente wie Fahrzeugschein und Siegel kommen einige Tage später per Post, die Siegel sollen zukünftig vom Halter selbst angebracht werden. Das alles gilt lediglich für Fahrzeuge, die NACH dem 01. Januar 2015 zum ersten Mal zugelassen wurden, für Autos, Motorräder und Anhänger.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs auf ein anderes Kennzeichen geschieht indes einfacher. Der Halterwechsel oder die Kennzeichenmitnahme kann einfach online ausgefüllt werden, eine vorläufige Zulassungsbescheinigung erhält man per Email. Das Original kommt einige Tage später per Post.
Ob das neue System wirklich Nutzerfreundlicher ist und wie sich das Online-Verfahren auf die Zulassungszahlen auswirkt, darüber wird man wohl erst Anfang 2020 urteilen können. Wir sind gespannt.