Weniger Zuschüsse für Elektro und Hybrid, der fällige Führerscheintausch und ein erweiterter Erste-Hilfe-Kasten mit Maske: So in etwa lässt sich zusammenfassen, auf was Sie sich beim Autofahren ab Januar 2023 einstellen müssen.
Neuregelung für E-Autos und Hybrid
Die Rot-Gelb-Grüne-Koalition hat die Förderung der E-Mobilität neu geregelt und die Kaufprämie für Elektroautos gesenkt. Infolgedessen sinkt auch der Herstelleranteil. Das bedeutet: Statt der bislang bis zu 9.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines neuen E-Autos gibt es dann maximal 6.750 Euro: Für Fahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es 4.500 statt 6.000 Euro vom Staat, dazu 2.250 Euro vom Hersteller. Bis 65.000 Euro Nettolistenpreis zahlt der Staat 3.000, die Hersteller 1.500 Euro – und das gilt ab 1. September 2023 nur noch für Privatpersonen.
Für das kommende Jahr stehen insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, für 2024 nur noch 1,3 Milliarden. Wenn der Fördertopf leer ist, ist Schluss mit der jeweiligen Förderung.
Mit der Neuregelung fällt die Förderung für Plug-in-Hybride, also Autos mit einem Antriebsmix aus Verbrennungs- und E-Motor und externer Auflademöglichkeit, komplett weg. Entsprechende Autos müssen noch bis Jahreswechsel zugelassen werden, um die Prämie zu erhalten.
Änderungen im Erste-Hilfe-Kasten: Die Maske muss mit
Anfang dieses Jahres wurde die Regel eingeführt, dass im Verbandkasten zwei Masken mitgeführt werden müssen (medizinische Masken reichen aus, Sie können sie einfach mit in den Kasten legen). Ende Januar endet die Übergangsfrist für diese Regelung – wer dann keine Masken im Auto dabei hat, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von fünf Euro rechnen. Als Halter müssen Sie zehn Euro zahlen, wenn Sie Ihr Auto einem anderen Fahrer ohne oder mit einem unvollständigen Verbandkasten überlassen.
Neue TÜV-Plakette: Diese Farbe ist 2023 dran
Falls Ihr Auto eine rosafarbene TÜV-Plakette am Kennzeichen kleben hat, sollten Sie im Jahr 2023 zur Hauptuntersuchung. Den Monat erkennen Sie an der oben stehenden Zahl. Die neue Plakette wird Orange sein; die nächste Fahrt zum TÜV ist dann im Jahr 2025 fällig.
Einzige Ausnahme: Autos, die neu zugelassen werden. Sie erhalten eine blaue Plakette, die drei Jahre lang gültig ist.
Führerschein-Umtausch: Dieser Jahrgang ist betroffen
Wenn Sie noch einen alten „Lappen“ in Rosa oder Grau haben und zwischen 1959 und 1964 geboren wurden, müssen Sie sich jetzt ranhalten: Bis zum 19. Januar 2023 können Sie sie noch gegen den neuen, fälschungssicheren Scheckkartenschein umtauschen.
Wenn Sie ab dann mit dem alten Führerschein erwischt werden, sind zehn Euro fällig und Sie erhalten die Auflage, das neue Dokument nachzureichen. Zum 19. Januar 2024 sind dann die Jahrgänge 1965 bis 1970 fällig. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet und kostet 25 Euro.