Am 28. April 2020 ist die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Ganz heimlich still und leise wurden die Strafen teils drastisch angehoben. Wir schauen, wo man jetzt besonders aufpassen muss.
Rasen wird teuer
Wer gerne mal ein paar km/h zu schnell unterwegs ist, für den wird es nun deutlich teurer und eventuell richtig ärgerlich. Denn innerorts ist der Führerschein bereits ab 21 km/h Übertretung für einen Monat eingezogen, außerorts bei 26 km/h. Zudem wurden die Geldbußen und Punkte angehoben. Also, besser auf die Schilder achten und den Fuß vom Gas nehmen. Übrigens, im Vergleich mit unseren Nachbarländern Niederlande oder Schweiz, sind die Strafen in Deutschland immer noch vergleichsweise milde.
Das Problem mit der Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet, muss von nun an mit einer Geldstrafe von 200 Euro rechnen. Zudem erhält derjenige 2 Punkte in Flensburg. Wer die gebildete Rettungsgasse dafür nutzt, um selbst schneller im Stau voranzukommen, zahlt sogar 240 Euro, bekommt 2 Punkte und darf einen Monat im ÖPNV nachdenken, ob das wirklich klug war.
Halten in zweiter Reihe
Eine Vielzahl unserer Kunden sind im Liefer- und Logistikgeschäft unterwegs. Auch hier gibt es einige teure Änderungen. Das Halten in zweiter Reihe, um schnell mal etwas auszuladen, kostet nun 55 Euro, sollten andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert werden, drohen sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Besonders in Großstädten wird es in den kommenden Monat interessant sein zu sehen, wie das Problem gelöst werden soll. Ähnliches gilt übrigens für das Parken auf Gehwegen oder (gestrichelten) Radwegen und Schutzstreifen. Also, besser eine richtige Parklücke suchen.
Mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Für die „schwachen“ Verkehrsteilnehmer wurden gleich eine ganze Reihe an Maßnahmen beschlossen. So gibt es nun einen Grünpfeil, der nur Radfahrern das Rechtsabbiegen erlaubt. LKW ist das Rechtsabbiegen nur noch in Schrittgeschwindigkeit erlaubt, um den vielen Unfällen bei diesem Vorgang entgegenzuwirken. Auch können von den Kommunen analog zur Fußgängerzone in den Innenstädten sogenannte Fahrradzonen eingerichtet werden, Straßen, in denen nur das Fahrradfahren oder Gehen erlaubt ist. Auch der Seitenabstand beim Überholen von Radfahrern oder Fußgängern wurde von einem „sicheren“ Abstand auf mindestens 1,5 Meter (innerorts) bzw. 2 Meter (außerorts) angehoben. Zudem gibt es ein neues Schild, das das Überholen von Zweirädern auf dieser Straße sogar komplett untersagt. Auch gibt es neue Parkplatz-Schilder für Lastenräder.
Parken, Apps und mehr
Das Parken im Kreuzungsbereich wurde zudem abgeändert. Verläuft neben der Straße ein Radweg, so müssen nun 8 Meter vom Kreuzungsbereich aus eingehalten werden, damit Fahrradfahrer früher zwischen den parkenden Autos erkannt werden. Auch sind extra Schilder für Parkplätze von Carsharing-PKW angefertigt worden. Als letzte Änderung wurden die beliebten Blitzer-Apps ins Visier gefasst. Bei Verwendung einer solchen App, die angeblich vom Verkehrsgeschehen ablenkt (anders offenbar, als ein Navi), sind nun 75 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg fällig.