Jedes Jahr zum 01. Januar treten einige neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Dies hat auch für Autofahrer Auswirkungen. Wir klären einmal über die wichtigsten Änderungen auf:
Der Jahreswechsel ist immer ein ganz besonderes Ereignis im Kalender. Wir blicken zurück, erinnern uns an Momente des vergangenen Jahres – und schauen gleichzeitig voraus, was das neue Jahr so bringen könnte. Vieles ist Ungewiss – und manches vorhersehbar. Denn neben einigen Überraschungen hält das neue Jahr auch einige gesetzliche Änderungen bereit, die in 2018 auf uns zukommen. Zum Beispiel die, die uns als Autofahrer betreffen. Was sich alles für uns rund ums Automobil ändert und worauf Sie achten sollten? Das haben wir von A1A Automotive an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Ab Neujahr: Schneeflocke auf den Winterreifen
Ab dem 1. Januar 2018 sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen mit Schneeflockensymbol zulässig – Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol (Matsch und Schnee) alleine reichen nicht mehr aus. Aber es gibt eine großzügige Übergangsfrist: Reifen ohne das Alpine-Symbol, die bis zum 31. Dezember 2017 produziert wurden, dürfen bis zum 30. September 2024 gefahren werden – genug Zeit also, um die aktuellen Winterreifen abzufahren und sich rechtzeitig um vier neue zu kümmern. Das Produktionsdatum steht übrigens an den Reifenflanken: Die Zahl hinter der Aufschrift „DOT“ zeigt die Kalenderwoche und das Jahr an (zum Beispiel 5217 für die Kalenderwoche 52 im Jahr 2017).
Ab Januar: Höheres Bußgeld – jetzt auch für Halter
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, sollte sich wärmer anziehen: Denn erstens kostet der Verstoß zum 1. Januar 2018 nun 75 statt bisher 60 Euro – und zweitens wird auch der Halter mit einer Geldbuße und einem Punkt in Flensburg bestraft. Schließlich ist es sein Auto, das ohne geeignete Reifen unterwegs war und so für Behinderungen oder einen Unfall sorgen könnte. Übrigens: Bei einer zusätzlichen Behinderung werden sogar 80 Euro fällig.
Ab dem Jahreswechsel: Endrohrmessung für Abgase wird Pflicht
Dank Dieselgate werden, ebenfalls zum 1. Januar, die Abgasuntersuchungen (AU) direkt am Auspuffendrohr vorgenommen – dies gilt für Diesel und Benziner. Bisher wurden die Werte via On-Board-Diagnose (OBD) gecheckt. Und nur bei Fehlern wurde zusätzlich am Endrohr nachgemessen. Durch die neue Methode sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden – genauso, wie mögliche Manipulationen am Fahrzeug. Die AU wird im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Ab 1.1.2018: Kfz-Versicherung mit neuen Typ- und Regionalklassen
Neue Tarife bei der Autoversicherung: Bestimmt haben Sie bereits einen Brief Ihres Versicherers erhalten, in dem über die Neueinstufung Ihres Autos informiert wird. Bei der Einteilung in die neuen Typklassen gilt laut DV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft): Für etwa 73 Prozent der Autofahrer ändert sich nichts – sie zahlen gleich viel. Rund 13 Prozent haben Grund zur Freude: Denn sie zahlen ab 2018 weniger. Und die übrigen 14 Prozent? Tja, die müssen leider mehr bezahlen.
Und was ändert sich im Laufe des Jahres für Autofahrer?
Ende Februar wird über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart entschieden – ein Urteil mit Signalwirkung für andere Städte. Ab April ist das automatische Notrufsystem eCall für alle neuen Modelle vorgeschrieben. Ab dem 1. Juli wird die Lkw-Maut auf Bundesstraßen fällig. Im September steht eine Neuberechnung der Kfz-Versicherung mittels des neuen und realitätsnäheren WLTP-Verfahrens an.